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BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 318.78 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes - Vorrang des Familienschutzes des Ausländers vor dem öffentlichen Interesse an seiner Ausweisung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 28.06.1978 - XI 800/78
- BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 318.78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 11.06.1975 - I C 8.71
Ausweisung eines Ausländers - Eltern-Kind-Beziehungen - Deutsche …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 318.78
Bei Vorliegen des gesetzlichen Ausweisungstatbestandes entscheidet die Ausländerbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit, ob die Ausweisung geboten ist (so schon BVerwGE 48, 299 [301 ff.]).Teilen die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).
- BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72
Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der …
Auszug aus BVerwG, 11.05.1979 - 1 B 318.78
Teilen die Familienangehörigen die Staatsangehörigkeit des Ausländers, ohne zugleich deutsche Staatsangehörige zu sein, so ist den Familienangehörigen im Interesse der Fortsetzung der familiären Lebensgemeinschaft die Rückkehr in die gemeinsame Heimat in der Regel zuzumuten (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [134 f.]; 48, 299 [303]).